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MAYER & SÖHNE Juwelier seit 1925
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Ankauf

Verlassenschaften und Nachlass

Ganze Sammlungen und Haushalte. Auf Wunsch nehmen wir bei Ihnen auf, mit Verzeichnis.

Ein Nachlass kommt selten sortiert. Meist liegt eine Schatulle da, deren Inhalt niemand einordnen kann, dazu Bestecke, Münzen und Stücke, von denen unklar ist, ob sie etwas wert sind. Genau dafür ist dieser Bereich gedacht: Wir sehen den ganzen Posten durch, Stück für Stück.

Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen. Das ist bei größeren Beständen oft einfacher, als alles zu transportieren, und Sie behalten die Übersicht. Jeder Posten wird einzeln erfasst; das Verzeichnis bleibt bei Ihnen.

Wir sagen Ihnen auch, was wir nicht ankaufen. Das kommt vor und ist keine Abwertung: Manches gehört zu einem anderen Fachgebiet, manches hat einen Wert, der sich anderswo besser erzielen lässt.

Wenn mehrere Erben beteiligt sind

Sind mehrere Personen erbberechtigt, klären Sie bitte vorab, wer den Verkauf abwickelt. Der Kaufvertrag wird mit der Person geschlossen, die verkauft, und wir sind verpflichtet, deren Ausweisdaten zu erfassen. Ein Verzeichnis aller aufgenommenen Posten erleichtert zudem die Abstimmung untereinander.

Geöffnete Schmuckkassette mit Broschen, Ketten und einer Kamee
Geöffnete Schmuckkassette

Zur Klärung

Häufige Fragen

  • Müssen wir vorher aussortieren?

    Nein, im Gegenteil. Legen Sie alles vor, auch was Ihnen wertlos erscheint. Es ist häufiger der unscheinbare Ring als die auffällige Kette, der sich als das Wertvollere herausstellt.

  • Wie lange dauert die Aufnahme eines Nachlasses?

    Das hängt vom Umfang ab. Deshalb stimmen wir vorab ab, was ungefähr vorliegt, und planen die Dauer entsprechend. Eine feste Zusage machen wir erst, wenn wir wissen, worum es geht.

  • Können wir uns die Entscheidung offenhalten?

    Ja. Die Begutachtung ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts. Sie entscheiden nach dem Befund, vor Ort oder später.

  • Brauche ich einen Termin?

    Für einen Besuch nicht. Sie können während der Öffnungszeiten ohne Voranmeldung vorbeikommen. Für Verlassenschaften empfehlen wir eine Vereinbarung, damit genug Zeit für die Aufnahme bleibt und Sie nicht warten müssen.

  • Muss ich einen Ausweis mitbringen?

    Ja. Beim Ankauf sind wir zur Erfassung Ihrer Ausweisdaten verpflichtet, auch beim Hausbesuch. Ein amtlicher Lichtbildausweis genügt, also Pass oder Personalausweis.