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MAYER & SÖHNE Juwelier seit 1925
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Ankauf

Schmuck

Einzelstücke und Garnituren, Wiener Arbeiten, Jugendstil und Art déco. Bewertet wird nach Material und Arbeit.

Bei Schmuck entscheidet nicht nur das Material. Eine sorgfältig gearbeitete Brosche kann mehr wert sein als ihr Goldgewicht, ein schwerer, aber lieblos gefertigter Ring weniger, als die Waage vermuten lässt. Wir sehen uns deshalb Arbeit, Material und Zustand getrennt an.

Wiener Arbeiten, Jugendstil und Art déco haben eigene Merkmale, an denen sich Herkunft und Entstehungszeit ablesen lassen: Punzen, Meisterzeichen, die Art der Fassung, die Bearbeitung der Rückseite. Signierte Stücke tragen den Namen der Werkstatt, oft an einer unscheinbaren Stelle.

Garnituren bewerten wir zusammen, weil ein vollständiges Set mehr sein kann als die Summe seiner Teile. Fehlt ein Stück, sagen wir Ihnen, ob sich das auswirkt.

Ein goldenes Medaillon mit graviertem Deckel, daneben die aufgerollte Gliederkette, auf schwarzem Grund
Medaillon und Kette, Großaufnahme

Zur Klärung

Häufige Fragen

  • Kaufen Sie auch beschädigten Schmuck?

    Ja. Ein gebrochener Verschluss oder ein fehlender Stein schließt den Ankauf nicht aus. Der Zustand fließt in die Bewertung ein, mehr nicht.

  • Woran erkenne ich, ob mein Schmuck signiert ist?

    Signaturen sitzen oft versteckt: an der Innenseite des Rings, am Verschluss, auf der Rückseite der Fassung. Sie müssen nicht selbst suchen, wir sehen bei der Aufnahme nach.

  • Ist Modeschmuck etwas wert?

    In der Regel nicht als Material, weil kein Edelmetall enthalten ist. Einzelne Stücke bekannter Häuser haben dennoch einen Sammlerwert. Bringen Sie es mit, wenn Sie unsicher sind; die Begutachtung kostet nichts.

  • Brauche ich einen Termin?

    Für einen Besuch nicht. Sie können während der Öffnungszeiten ohne Voranmeldung vorbeikommen. Für umfangreichere Sammlungen empfehlen wir eine Vereinbarung, damit genug Zeit für die Aufnahme bleibt und Sie nicht warten müssen.

  • Muss ich einen Ausweis mitbringen?

    Ja. Beim Ankauf sind wir zur Erfassung Ihrer Ausweisdaten verpflichtet, auch beim Hausbesuch. Ein amtlicher Lichtbildausweis genügt, also Pass oder Personalausweis.